EuGH Urteil: Cookies erfordern aktive Zustimmung der Nutzers. Bereits im Oktober letzten Jahres urteilte (Az. C-673/17) der Europäische
Gerichtshof (EuGH), dass Cookies weitestgehend zustimmungspflichtig sind. Bislang wurden Nutzer über die Verwendung von Cookies mit sogenannten "Cookie-Bannern" im Rahmen der DSGVO ausschließlich informiert, ohne ein weitere Einwillgung einzufordern. Dies soll sich nun ändern. Wir recherchieren aktuell eine praktikable und schnelle Lösung, die wir Ihnen per Kundenrundschreiben in Kürze anbieten werden. Bei Fragen sind wir gern für Sie erreichbar.