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Cookie Consten Tool auf der ArztpraxisHeute Homepage

Umgang mit Cookies

Nicht erst seit heute verunsichern Meldungen zum Umgang mit Cookies und entsprechende Banner nerven uns täglich. Was muss ich beachten? Welche Konsequenzen drohen? Wir klären auf!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass „Cookies“ der ausdrücklichen Zustimmung durch den Nutzer einer Homepage bedürfen. Wir haben bereits im letzten Jahr recherchiert und möchten Ihnen eine Lösung für Ihre Homepage anbieten.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/digital/cookies-eugh-urteil-webseiten-banner-1.4623349

Was sind Cookies?

Es handelt sich um kleine Textinformationen, die beim Besuch einer Homepage auf dem Computer gespeichert werden können und heute in vielen Fällen (teils aus rein technischen Gründen) nahezu unerlässlich sind.

Was bedeutet das für Sie?

Bislang befindet sich auf Ihrer Homepage ggf. noch ein Banner-Hinweis, der über Cookies informiert und der Nutzer akzeptiert dies per Klick - er kann die Einstellungen jedoch nicht verändern bzw. widersprechen. Diese Variante haben wir in der Vergangeheit im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) empfohlen und für alle Kunden bislang so auf Wunsch umgesetzt. Rechtlich gesehen scheint sie jedoch nicht mehr ausreichend zu sein, denn die Gesetzeslage hat sich geändert. Wir empfehlen Ihnen nun - nach geänderter Rechtslage durch das EuGH - die Umstellung auf eine andere Variante. Diese erfüllt die aktuellen rechtlichen Vorgaben und Sie vermeiden das Risiko von Abmahnungen.

Wie sieht die Lösung aus?

Wir setzen diese Variante auch auf unserer eigenen Homepage ein, um rechtlich möglichst „auf der sicheren Seite“ zu sein und sprechen auch Ihnen eine klare Empfehlung für diese Änderung aus.

  • Der Anbieter (Cookiebot.com) bietet diesen Service für Homepages mit bis zu 100 Seiten kostenfrei an.
  • Beim ersten Aufruf einer Homepage erscheint (auf unserer Seite im unteren Bereich) ein Cookie-Hinweis mit weiteren Angaben zu den verwendeten Cookies.
  • Der User / Besucher kann diese Informationen einsehen, konfigurieren, zustimmen oder auch ablehnen.
  • Für Details richten wir eine neue Unterseite ein. Beispiel: www.arztpraxis-heute.de/kontakt/cookie-erklaerung.html
  • Zusätzlich setzen wir die entsprechenden Code an den richtigen Stellen Ihrer Homepage ein.

Wir verwenden diese Version bereits mehrfach und sind mit der Lösung zufrieden. Auch viele unserer Kunden haben sich dafür entschieden, neue Homepages sind damit bereits von uns ausgestattet.

Rechtliches

Wir dürfen / können Sie nicht rechtlich (verbindlich) beraten. Daher sprechen wir ausschließlich Empfehlungen aus, die wir zuvor sorgsam und nach bestem Wissen recherchieren. Es handelt sich um sorgfältig geprüfte Empfehlungen, eine rechtliche Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Bitte prüfen Sie die Änderungen und lassen Sie sich ggf. bitte durch einen Rechtsanwalt beraten.

Was können Sie tun?

Alle Kunden haben, auch schon im letzten Jahr, eine E-Mail zu diesem Thema und ein Angebot erhalten. Sie können uns gern eine E-Mail senden und uns mit der Umstellung „Cookie-Hinweis lt. EuGH“ beauftragen. Wir blenden lt. obigen Beispielen den neuen Hinweis mit neuen Funktionen ein und legen zusätzlich eine neue Seite auf Ihrer Homepage an. Im Anschluss erhalten Sie ein Protokoll für Ihre Unterlagen.

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